ANPASSUNG UMST
IN MR ORGA

Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020

KONJUNKTUR-
UND ZUKUNFTSPAKET

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 Eckpunkte eines umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspaketes „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vorgelegt, mit dem die Folgen der Corona-Krise bewältigt werden sollen. Das sog. 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurde am 12. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen und der Gesetzesbeschluss im Bundestag ist auch bereits erfolgt. Der Bundesrat wird voraussichtlich in einer Sondersitzung am 29. Juni seine Zustimmung erteilen.

ANPASSUNG DES UMSATZSTEUERSATZES IN MR ORGA

Anpassung Umsatzsteuersatz in MR Orga

Bei Erstellung einer Abrechnung wird , wie in der Abbildung zu sehen, der in der Maske hinterlegte Wert für die Berechnung der Umsatzsteuer für Freiberufler genutzt. Bitte beachten Sie, dass MR Orga keine Historie für die Höhe und Änderungsdatum des Umsatzsteuersatzes führt.

Es wird empfohlen, eine Abrechnung der Interviewer für den Zeitraum bis 30.6. mit 19% durchzuführen, auch wenn dieser Zeitraum nicht in ihren üblichen Zahlungsrhythmus passt.

Für den Zeitraum ab 1.7. können dann mit auf 16% reduziertem Umsatzsteuersatz alle neuen Abrechnungen bis einschließlich 31.12. durchgeführt werden, bevor dann im neuen Jahr voraussichtlich wieder auf 19% zurückgestellt wird.

Da MR Orga keine Abrechnungen dokumentiert, muss der Umsatzsteuersatz jedes mal manuell angepasst werden, wenn ein Abrechnungslauf über einen Zeitraum vor 1.7. notwendig ist.

MONATSABRECHNUNG

Die Monatsabrechnung weist für einen beliebig gewählten Abrechnungszeitraum immer die zur Laufzeit gültige Umsatzsteuer aus.

INTERVIEWERABRECHNUNG

Die Interviewerabrechnung weist für einen beliebig gewählten Abrechnungszeitraum immer die zur Laufzeit gültige UmSt aus.

Die Datensätze für die Rechnungseingangskontrolle / den Online Check werden zum Zeitpunkt des Abrechnungslaufs der Interviewerabrechnung generiert, beinhalten also den UmSt-Satz und -betrag passend zum Zeitpunkt des Abrechnungslaufs.

a. Arbeiten Sie mit dem Modul Rechnungseingangskontrolle und der Freigabe von Zeiten für den nächsten Bezahllauf, stimmt der ausgewiesene UmSt-Betrag auch bei vergangenen Perioden überein. Interviewer sehen also die korrekte MwSt ausgewiesen.

b. Erstellen Sie bei Eingang einer Interviewerrechnung erst die Interviewerabrechnung, wäre der UmSt-Betrag für die Vergangenheit falsch. Interviewer sehen dann einen falschen Betrag im Online Check.

NOCH FRAGEN?

Bitte kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu. Unser Support ist telefonisch und per Email für Sie unter der bekannten Rufnummer und Adresse da.